Bundesgericht stützt UBI-Entscheid

23.10.2024

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den UBI-Entscheid b.956 i.S. Publikationen von Radio Télévision Suisse RTS zum Weisswaschen im Internet ("Les nettoyeurs du net") abgewiesen. Wie die UBI kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass weder die Reportage in der Fernsehsendung "Mise au point" noch der dazugehörige Online-Artikel das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt haben.

Urteil 2C_142/2024 des Bundesgerichts vom 27. September 2024

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Letztes Update: 27.04.2021