Beschwerde gegen Nachrichtenbeitrag von Fernsehen RTS gutgeheissen

03.02.2022

Ein Beitrag der Sendung "Le 19h30" von Fernsehen RTS über die schwedische Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus war nicht sachgerecht. Dies beschloss die UBI im Rahmen ihrer heutigen, digital durchgeführten öffentlichen Beratungen. Abgewiesen hat sie dagegen eine Beschwerde gegen einen ebenfalls von "Le 19h30" ausgestrahlten Beitrag über die Pandemielage in der Schweiz und in den Nachbarländern sowie eine Beschwerde gegen einen Radiobeitrag von SRF über die Scharia.

Medienmitteilung

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Letztes Update: 27.04.2021