Werbespot: Bundesgericht heisst Beschwerde gut

06.12.2013

06.12.2013: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT gegen die verweigerte Ausstrahlung des Werbespots "Was das Schweizer Fernsehen totschweigt" gutgeheissen und den anders lautenden Entscheid der UBI aufgehoben. Es weist darauf hin, dass die SRG im Werbebereich grundrechtsgebunden handeln müsse. Die Voraussetzungen für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit des VgT hätten im konkreten Fall nicht bestanden.

Urteil des Bundesgerichts 2C_1032/2012 vom 19. November 2013

Zurück zur Übersicht

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 27.04.2021