Wahlen im Kanton Tessin 2023: Beschwerde gegen RSI abgewiesen

27.03.2024

Die Berichterstattung von RSI in Radio und Fernsehen im Vorfeld der Wahlen in den Staatsrat und den Grossrat des Kantons Tessin vom 2. April 2023 hat das Vielfaltsgebot nicht verletzt. Gegen die entsprechenden Sendungen hatte das Movimento per il socialismo MPS Beschwerde erhoben und geltend gemacht, die auch im Staatsrat vertretenen Parteien würden gegenüber denjenigen, welche nur im Grossrat vertreten sind, in unzulässiger Weise bevorteilt. Bei ihrer Prüfung stellte die UBI aber fest, dass RSI die Sendezeit für die Parteien und namentlich auch für das MPS aufgrund von objektiven, nicht diskriminierenden und transparenten Kriterien aufgeteilt hat. Diese erfolgte aufgrund der Stärke der Parteien, vergleichbare Parteien wurden jeweils gleichbehandelt. Das MPS verfügte zwar über weniger Sendezeit als die auch im Staatsrat vertretenen Parteien, konnte sich aber in mehreren Sendungen angemessen präsentieren. Die UBI hat die Beschwerde daher einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.957

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Letztes Update: 27.04.2021