Wahlberichterstattung von RTS

10.05.2016

10.05.2016: Die Berichterstattung von Radio und Fernsehen RTS im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen hat das Vielfaltsgebot nicht verletzt. Es besteht keine Pflicht, allen kandidierenden Parteien gleich viel Sendezeit zu gewähren. Da auch die kleinen, noch nicht im Parlament vertretenen Parteien im Rahmen einer speziellen Sendung in genügender Weise vorgestellt wurden, wies die UBI eine Beschwerde einer ECOPOP-Kandidatin ab.

UBI-Entscheid b.722 (auf Französisch)

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Letztes Update: 27.04.2021