Verweigerte Ausstrahlung eines Spots für einen Online Sex-Shop war zulässig

13.09.2013

13.09.2013: Die UBI hat eine Beschwerde eines auf den Verkauf von Erotikprodukten spezialisierten Unternehmens gegen die Radio Télévision Suisse (RTS) abgewiesen. Das Fernsehen von RTS hatte sich geweigert, einen Spot für einen Online Sex-Shop auszustrahlen. Diese Verweigerung erachtete die UBI nicht als rechtswidrig, da sie aufgrund eines berechtigten öffentlichen Interesses im Sinne von Art. 10 Abs. 2 EMRK und nicht in diskriminierender Weise erfolgte. Die Veranstalterin verzichtet generell auf die Ausstrahlung von Spots für erotische Produkte.

UBI-Entscheid b.667 (auf Französisch)

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Letztes Update: 27.04.2021