Unzulässige Zeitraumbeschwerde

01.03.2019

In einer Beschwerde wurden die Informationssendungen von SRF seit dem 11. September 2001 in allgemeiner Weise als unausgewogen und unvollständig gerügt. Das betreffe u.a. die Berichterstattung über den Krieg in Syrien, die NATO, den Neoliberalismus und den Klimawandel. Im Rahmen einer Zeitraumbeschwerde können zwar auch eine Vielzahl von Sendungen im Rahmen eines Programms im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Vielfaltsgebot beanstandet werden. Dies bedingt aber neben der Einhaltung der Fristerfordernisse, dass die beanstandeten Sendungen konkret bestimmbar sind und einen thematischen Zusammenhang untereinander aufweisen. Da diese Voraussetzungen vorliegend nicht erfüllt waren, trat die UBI auf die Beschwerde nicht ein.

UBI-Entscheid b.805

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Letztes Update: 27.04.2021