Unausgewogene Wahlberichterstattung von RSI

29.05.2020

Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Berichterstattung von RSI im Hinblick auf die letzten eidgenössischen Wahlen gutgeheissen. Die Kandidierenden der kleinen Parteien für den Ständerat im Kanton Tessin wurden ungenügend berücksichtigt. Abgewiesen hat die UBI dagegen eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" von Fernsehen SRF zu den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen einen ehemaligen FIFA-Generalsekretär.

Medienmitteilung

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Letztes Update: 27.04.2021