RTS-Wahlsendung verletzt Programmrecht

27.06.2024

Die UBI hat eine Beschwerde gegen eine Sendung von Radio Télévision Suisse RTS zum zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen im Kanton Genf gutgeheissen. Abgewiesen hat sie an den heutigen öffentlichen Beratungen dagegen Beschwerden gegen Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF und Radiotelevisione svizzera RSI.

Medienmitteilung

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Letztes Update: 27.04.2021