SRF und "Twitter Files"

06.09.2023

In einer Popularbeschwerde wurde gerügt, dass SRF in seinen Programmen nicht bzw. ungenügend über die "Twitter Files" berichtet habe. Die UBI prüfte die Zeitraumbeschwerde auf eine Verletzung des Vielfaltsgebots. Im Rahmen dieser Bestimmung kann sie jedoch nicht entscheiden, über welche Ereignisse konzessionierte Veranstalter zwingend zu berichten haben. Dies widerspricht der verfassungsrechtlich gewährleisteten Programmautonomie für Veranstalter, welche die freie Themenwahl beinhaltet. Eine Ausnahme besteht einzig bei Vorliegen einer rechtswidrigen Verweigerung des Zugangs zum Programm, was jedoch eine Zugangsbeschwerde voraussetzen würde. Die fehlende Berichterstattung über die "Twitter Files" in den Radio- und Fernsehprogrammen von SRF hat im relevanten Zeitraum zudem nicht zu einer rechtserheblichen Einseitigkeit bzw. Unausgewogenheit bei der Berichterstattung über bestimmte Themen im Sinne des Vielfaltsgebots geführt. Die UBI hat die Beschwerde mit sieben zu zwei Stimmen abgewiesen.

UBI-Entscheid b.948

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Letztes Update: 27.04.2021