SRF-Radiobeitrag zur Elektrosensibilität

09.03.2021

Radio SRF strahlte in der Sendung "Regionaljournal Aargau Solothurn" vom 26. Februar 2020 einen zweiteiligen Beitrag zur Problematik der Elektrosensibilität aus. Im ersten Teil besuchte der Redaktor einen Hauseigentümer, der die Vermietung von Wohnungen an die Bedingung eines Nutzungsverbots für Smartphones und WLAN knüpft, und befragte diesen zu dessen Motiven. Im zweiten Teil beantwortete ein Wissenschaftsredaktor von SRF im Rahmen eines Moderationsgesprächs Fragen zur Strahlenbelastung aus wissenschaftlicher Sicht. In einer gegen den Beitrag erhobenen Beschwerde wurde gerügt, dieser sei tendenziös gewesen und habe die aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft nicht korrekt zusammengefasst. Die UBI weist in ihrer Beurteilung darauf hin, dass im Beitrag aus zwei Perspektiven über die Gefahren von Elektrostrahlung berichtet wurde. Dabei wurden die Leiden von Elektrosensiblen nicht in Frage gestellt. Die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Stands durch den Wissenschaftsredaktor war im Wesentlichen korrekt, wenn auch etwas undifferenziert. Es kam für das Publikum zudem hinreichend zum Ausdruck, dass die thematisierten Aspekte um die gesundheitlichen Gefahren von Elektrostrahlung umstritten sind und polarisieren. Das Publikum konnte sich zu den vermittelten Informationen deshalb insgesamt eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die UBI hat die Beschwerde mit sechs zu zwei Stimmen abgewiesen.

UBI-Entscheid b.850

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Letztes Update: 27.04.2021