"SRF Börse" war programmrechtskonform

23.11.2016

Eine Beschwerde gegen mehrere Ausstrahlungen von "SRF Börse" hat die UBI abgewiesen. Die beanstandeten Fernsehsendungen verletzten weder das Sachgerechtigkeits- noch das Vielfaltsgebot. Das Börsengeschehen wurde nicht, wie in der Beschwerde behauptet, einseitig beschönigend, sondern knapp und auf die tagesaktuellen Ergebnisse fokussiert dargestellt. Auf die Kritik am Sendekonzept, welches Teil der Programmautonomie der Veranstalter bildet, trat die UBI nicht ein.

UBI-Entscheid b.733

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Letztes Update: 27.04.2021