Satirische Beiträge zur Jurafrage
22.12.2014
22.12.2014: Die UBI hat zwei Beschwerden gegen Beiträge von Radio RTS abgewiesen. Es ging dabei um einen Kommentar und ein Lied zur Jurafrage. Die UBI stellte fest, dass der satirische Charakter der beiden Beiträge für die Zuhörerschaft klar erkennbar war. Die beanstandeten Passagen, die für einzelne verletzend sein konnten, durften denn auch offensichtlich nicht wörtlich verstanden werden. Programmbestimmungen und insbesondere Art. 4 Abs. 1 RTVG wurden daher nicht verletzt.
UBI-Entscheide b.687 (auf Französisch) und b.692 (auf Französisch)