Sachgerechter "Rundschau"-Beitrag

23.03.2016

23.03.2016: Ein Beitrag des Politmagazins "Rundschau" von Fernsehen SRF über die Kontroverse um den öffentlichen Zugang zu Seeufern hat keine Programmbestimmungen verletzt. Indem sich die Redaktion darauf beschränkte, den Grundkonflikt anhand der Tätigkeit einer Organisation darzustellen, die sich für freie Seeufer einsetzt, hat sie die Meinungsbildung des Publikums nicht verfälscht. Die Gestaltung des Beitrags war transparent.

UBI-Entscheid b.719

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Letztes Update: 27.04.2021