Sachgerechter Beitrag zur Rasergesetzgebung
16.02.2016
16.02.2016: Der zweiteilige Beitrag des Politmagazins "Rundschau" von Fernsehen SRF zur Rasergesetzgebung hat trotz Mängeln das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Das Publikum konnte sich insbesondere aufgrund des Studiogesprächs eine eigene Meinung zu den thematisierten Aspekten bilden. Der anwaltschaftliche Fokus der Redaktion war erkennbar. Die UBI hat aus diesen Gründen die Beschwerde abgewiesen.