RTS-Sendung zu Waadtländer Bauunternehmen: Das Urteil des Bundesgerichts

25.09.2020

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den UBI-Entscheid b.809 zu einer in der Sendung "Mise au point" von Fernsehen RTS ausgestrahlten Reportage über eine waadtländische Unternehmensgruppe abgewiesen. Wie die UBI kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der beanstandete Beitrag die Mindestanforderungen an Programminhalte einhält. Es weist darauf hin, dass weder wesentliche Fakten unerwähnt blieben noch die Unternehmensgruppe in ein schlechtes Licht gestellt worden sei. Neben kritischen Stimmen habe der Beitrag auch positive Stellungnahmen enthalten. Die Gruppe konnte ihren Standpunkt zu Kritikpunkten erläutern. Das Publikum habe sich deshalb zu den vermittelten Fakten und Meinungen eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden können.

Urteil 2C_40/2020 des Bundesgerichts vom 26. August 2020

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Letztes Update: 27.04.2021