Radiobeitrag zu einer kantonalen Abstimmung

21.02.2017

Die Berichterstattung von Radio RTS La Première zur kantonalen Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform war programmrechtskonform. Namentlich konnte die UBI nicht, wie in der Beschwerde gerügt, eine Einseitigkeit zu Lasten der Befürworter feststellen. Die gegen den betreffenden Beitrag erhobene Beschwerde hat die UBI deshalb einstimmig abgewiesen.

 

UBI-Entscheid b.738 (auf Französisch)

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Letztes Update: 27.04.2021