Radiobeitrag zu einer kantonalen Abstimmung
21.02.2017
Die Berichterstattung von Radio RTS La Première zur kantonalen Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform war programmrechtskonform. Namentlich konnte die UBI nicht, wie in der Beschwerde gerügt, eine Einseitigkeit zu Lasten der Befürworter feststellen. Die gegen den betreffenden Beitrag erhobene Beschwerde hat die UBI deshalb einstimmig abgewiesen.