Programmrechtskonformes Porträt eines Solarpioniers

25.09.2024

Fernsehen SRF strahlte am 29. und 30. November 2023 in der Sendung «Reporter» ein Porträt über den Initianten eines Oberwalliser Solarprojekts in den Alpen aus. In einer Popularbeschwerde wurde gerügt, in der Sendung würde der befürwortenden Seite von entsprechenden Anlagen deutlich mehr Raum gewährt als der Gegenseite. Die Sendung habe damit auch bevorstehende Abstimmungen beeinflusst. Die UBI ist in ihrer Beurteilung jedoch zum Schluss gekommen, dass die Sendung keine Programmbestimmungen verletzt. Der Fokus der Sendung war für das Publikum erkennbar. Obwohl der porträtierte Solarpionier im Zentrum stand, war die Ausstrahlung nicht einseitig und unkritisch. So kommt eine bekannte Gegnerin von grösseren Solaranlagen in den Alpen ausführlich zu Wort. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt. Auch die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten erhöhten Sorgfaltspflichten vor Volksabstimmungen wurden, soweit anwendbar, eingehalten. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.983

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Letztes Update: 27.04.2021