Programmrechtskonformes Gespräch bei Radio RTS

07.02.2023

Am 22. Juni 2022 strahlte Radio RTS in der Sendung «Tribu» die Reportage «Le voile islamique en Suisse » aus. Es handelt sich um ein Live-Gespräch mit einer Forscherin im Bereich Sozialpsychologie über die Ablehnung von islamisch geprägten Verhüllungen bei Nicht-Muslimen. In einer gegen die Sendung erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, dass diese tendenziös, einseitig und gar parteilich im Sinne von radikalen Islamisten gewesen sei. In ihrer Würdigung führt die UBI aus, dass die eingeladene Fachperson korrekt vorgestellt wurde. Für die Zuhörenden war erkennbar, dass es sich bei ihren Aussagen um die Ansicht einer Expertin aus einem bestimmten Bereich gehandelt hat. Der Moderator musste dem Gast nicht zwingend kritische Fragen stellen oder andere Standpunkte anführen. Die Zuhörenden konnten sich zu den vermittelten Informationen eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Auch andere Bestimmungen (Beachtung der Grundrechte, Diskriminierungsverbot, Rassenhass, innere Sicherheit) wurden nicht verletzt. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.918

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Letztes Update: 27.04.2021