Programmrechtskonforme SRF-Fernsehberichterstattung über Organspende
06.10.2023
In einer Zeitraumbeschwerde wurde gerügt, dass Fernsehen SRF von November 2022 bis Januar 2023 einseitig über die Organspende berichtet habe. Es seien nur befürwortende Stimmen zu Wort gekommen. Die UBI stellte bei ihrer Prüfung fest, dass die fünf relevanten Beiträge primär die in diesem Zeitraum bekanntgewordenen Vollzugsprobleme im Zusammenhang mit dem geänderten Transplantationsgesetz behandelten. Da dieses zum Ziel hat, die Bereitschaft für Organspenden in der Schweiz insgesamt zu erhöhen, kann aus den Beiträgen wohl eine gewisse Einseitigkeit abgeleitet werden. Die relevanten Nachrichtenbeiträge stellten jedoch die aktuelle Situation korrekt dar und bezweckten nicht, das Publikum konkret über die Vor- und Nachteile einer Organspende aufzuklären. Die beanstandeten Beiträge haben weder das Sachgerechtigkeits- noch das Vielfaltsgebot verletzt. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.