Programmrechtskonforme Beiträge von RTS

21.12.2022

Am 11., 12. und 13. März 2021 strahlte Fernsehen RTS im Rahmen der Nachrichtensendung "Le 19h30" verschiedene Beiträge im Zusammenhang mit den Impfungen gegen Covid-19 aus. Dabei bildete aufgrund eines "Tages-Anzeiger"-Artikels namentlich der nicht erfolgte Aufbau einer eigenen Impfstoffproduktion durch den Bund bei Lonza ein zentrales Thema. In den gegen drei Beiträge erhobenen Beschwerden wurde namentlich geltend gemacht, dass aufgrund von nicht verifizierten Informationen gravierende Anschuldigungen gegen Bundesrat Alain Berset erhoben worden seien. In ihrer Beurteilung ist die UBI jedoch zum Schluss gekommen, dass im Beitrag vom 11. März 2022 transparent über die Quellen informiert und der Sachverhalt mit den vielen noch offenen Fragen mit der notwendigen Zurückhaltung präsentiert wurde. Umstrittene Aussagen waren als solche erkennbar und Alain Berset wurde nicht als Person kritisiert. Hinsichtlich des zweiten Beitrags vom 12. März 2022, in welchem die vom Bundesrat anlässlich einer Medienkonferenz vorgestellten neuen sanitarischen Massnahmen gegen Covid-19 im Zentrum standen, war es nicht erforderlich, auch die Kontroverse über eine eigene Impfproduktionslinie zu thematisieren. Im dritten beanstandeten Beitrag vom 13. März 2022 nahm die Redaktion Bezug auf die Erläuterungen von Bundesrat Alain Berset vom Vortag zum Verzicht auf eine eigene Impfproduktionslinie. Die dazu im Beitrag vermittelten Informationen ermöglichten dem Publikum, sich eine eigene Meinung zu dieser Kontroverse zu bilden. Die drei Beiträge haben weder das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt noch Grundrechte und insbesondere die Menschenwürde oder Verfassungsgrundsätze missachtet. Die UBI hat die Beschwerden einstimmig bzw. mit acht zu einer Stimme abgewiesen.

Entscheid b.916

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Letztes Update: 27.04.2021