Online-Artikel von RSI war sachgerecht

16.11.2017

Die UBI hat einstimmig eine Beschwerde gegen einen Online-Artikel von RSI abgewiesen. Darin ging es um eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung, die aufgrund eines Vorfalls am Rabadan-Karneval in Bellinzona erfolgte. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Ereignisse seien im Artikel nicht sachgerecht vermittelt worden. Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass die wesentlichen Fakten korrekt wiedergegeben wurden. Zudem sei die Quelle der Informationen, ein Artikel vom „Corriere del Ticino“, transparent gewesen. Die festgestellten Mängel betrafen Nebenpunkte, die eine freie Meinungsbildung nicht verunmöglichten.

UBI-Entscheid b.755 (auf Italienisch)

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Letztes Update: 27.04.2021