Oeffentliche Beratungen vom 17. Dezember 2015

17.12.2015

17.12.2015: Happige Vorwürfe, gegen die sich die Betroffenen nicht wehren konnten, veranlassten die UBI zwei Beschwerden gutzuheissen: eine gegen einen Beitrag des italienischsprachigen SRG-Fernsehens über den Automobilsalon in Genf und eine gegen einen Bericht von Radio Top über ein Strassenfest in Winterthur. Abgewiesen hat sie dagegen Beschwerden gegen die Wahlberichterstattung von Radio und Fernsehen der SRG in der Westschweiz wie auch gegen zwei Beiträge der "Rundschau" von Fernsehen SRF.

Medienmitteilung

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Letztes Update: 27.04.2021