Nicht sachgerechter Telebasel-Beitrag

14.01.2025

In der Nachrichtensendung "punkt6" strahlte Telebasel einen Beitrag über Vorwürfe von Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL) gegen die Spitalleitung aus. Das KSBL erhob dagegen Beschwerde und monierte, dass die Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung unzutreffend dargestellt worden sei. Die UBI erachtete diese Rüge als begründet, weil sich das Publikum zur entsprechenden Aussage des Redaktors keine eigene Meinung bilden konnte. Der Vertreter des KSBL konnte sich dazu nicht äussern. Es handelt sich auch nicht um einen Nebenpunkt, weil der gegen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung erhobene Vorwurf gravierend ist. Die UBI kam mit fünf zu drei Stimmen zum Schluss, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat, und hiess die Beschwerde deshalb gut.

UBI-Entscheid b.985

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Letztes Update: 27.04.2021