Mutwillige Beschwerde
26.06.2019
Das Beschwerdeverfahren vor der UBI ist grundsätzlich kostenlos. Ausnahmsweise kann die UBI der beschwerdeführenden Person bei einer mutwilligen Beschwerde die Verfahrenskosten auferlegen. Eine Beschwerde ist mutwillig, wenn eine Person wiederholt mit gleichartigen, offensichtlich unbegründeten Eingaben an die UBI gelangt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die vierte Beschwerde der gleichen Person innerhalb von wenigen Monaten. Die UBI ist auf die Beschwerden jeweils nicht eingetreten, da der Beschwerdeführer weder die Voraussetzungen für eine Betroffenen- noch für eine Popularbeschwerde erfüllte und auch kein öffentliches Interesse an einem Entscheid bestand. Die Rechtsbelehrungen der UBI hinsichtlich der Beschwerdelegitimation ignorierte er konstant. Aufgrund mutwilliger Beschwerdeführung wurden dem vorgewarnten Beschwerdeführer daher für seine neuerliche Eingabe die Verfahrenskosten auferlegt.