Legitimation zur Betroffenenbeschwerde

16.06.2017

Auf eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Gesundheitsmagazins "Puls" von Fernsehen SRF über das Raumklima ist die UBI nicht eingetreten. Dieser fokussierte auf die Frage, wieviel Feuchtigkeit für ein gutes Raumklima notwendig ist. Eine Herstellerin von Luftbefeuchtern erhob gegen den Beitrag Beschwerde. Da im Beitrag aber nicht Bezug auf das Unternehmen genommen wurde, fehlte ihm die Legitimation zur Betroffenenbeschwerde. Wirtschaftliche Interessen begründen allein noch keine entsprechende Befugnis. Im Rahmen der ihm eingeräumten Nachbesserungsfrist konnte der Vertreter des Unternehmens auch nicht die für eine Popularbeschwerde erforderliche Unterstützung erbringen.

UBI-Entscheid b.754

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Letztes Update: 27.04.2021