Kritischer Beitrag über Churer Bischof verletzt Programmrecht nicht

11.03.2014

11.03.2014: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen kritischen Beitrag der „Rundschau“ von Fernsehen SRF über den Bischof von Chur mit 6 : 3 Stimmen abgewiesen. In der nun vorliegenden schriftlichen Entscheidbegründung weist die UBI darauf hin, dass sich das Publikum trotz der festgestellten Mängel eine eigene Meinung zu den behandelten Themen bilden konnte.

UBI-Entscheid b.671

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Letztes Update: 27.04.2021