Kritische Beiträge zu Doktorvater

11.04.2014

11.04.2014: Die schriftliche Entscheidbegründung zu den drei abgewiesenen Beschwerden im Zusammenhang mit den kritisierten Dissertationen am Medizinhistorischen Institut an der Universität Zürich liegt nun vor. Daraus geht hervor, warum nach Ansicht der UBI die Beiträge der "Rundschau" und von "10 vor 10" des Fernsehens SRF keine Programmbestimmungen verletzt haben. Die Kritik gegen den bekannten Doktorvater war durch die Medienfreiheit und durch die Programmautonomie gedeckt. Trotz einiger festgestellter Mängel wurde das Publikum nicht irregeführt.

UBI-Entscheid b.676/b.677/b.678

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Letztes Update: 27.04.2021