Kontroverse Bilder zum Konflikt in Syrien

12.09.2019

Am 8. und 12. April 2018 strahlte Fernsehen RTS in der Nachrichtensendung "Le 19h30" Beiträge zum Konflikt in Syrien und namentlich zur mutmasslichen Giftgasattacke in Douma aus. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde moniert, relevante Informationen zu den Weisshelmen und den gezeigten schockierenden Bildern von verletzten und leidenden Kindern seien unerwähnt geblieben. In ihrem Entscheid stellte die UBI zwar fest, dass die Beiträge Mängel bei der Transparenz aufweisen. Die Redaktion hat in der Berichterstattung aber insgesamt die Fakten und die unterschiedlichen Meinungen zu den Vorfällen bei Douma korrekt dargestellt. Für das Publikum war erkennbar, dass die gezeigten Bilder umstritten sind. Dieses konnte sich trotz der festgestellten Mängel eine eigene Meinung zu den beiden Beiträgen bilden. Weder das Sachgerechtigkeitsgebot noch die Bestimmungen zur Menschenwürde und zur Gewalt wurden verletzt. Die UBI hat deshalb die Beschwerden mit sechs zu drei bzw. acht zu eins Stimmen abgewiesen.

UBI-Entscheid b.800

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Letztes Update: 27.04.2021