Keine Beschwerdebefugnis für Witwe

16.08.2017

Auf eine Beschwerde gegen einen Fernsehbeitrag und Webartikel des "Konsumentenmagazins" Kassensturz von Fernsehen SRF ist die UBI nicht eingetreten. Darin ging es um eine Näherin, die trotz rechtskräftigem Gerichtsurteil von ihrem Arbeitgeber Lohnanteile nicht erhalten hatte. Gegen die Beiträge erhob die Witwe des kurz vor Ausstrahlung bzw. Publikation verstorbenen Geschäftsführers des betroffenen Unternehmens Beschwerde. Da die Beschwerdeführerin aber in den Beiträgen nicht erwähnt oder gezeigt wurde und auch nicht in anderer Weise Bezug auf sie genommen wurde, fehlte ihr die erforderliche Befugnis zu einer Betroffenenbeschwerde.

UBI-Entscheid b.749

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Letztes Update: 27.04.2021