Kein Eintreten auf Beiträge zur Geldwäscherei

25.01.2019

Auf eine Beschwerde gegen Beiträge der Sendungen von "Il Quotidiano" und "Falò" von Fernsehen RSI zur Geldwäscherei ist die UBI nicht eingetreten. Der persönlich nicht betroffene Beschwerdeführer erbrachte auch in der ihm eingeräumten Nachbesserungsrist die erforderlich 20 Unterschriften für eine Popularbeschwerde nicht. Ein öffentliches Interesse an einem Entscheid im Sinne der Rechtsprechung bestand nicht, da sich keine neuen oder grundsätzlichen Rechtsfragen stellten.

UBI-Entscheid b.801

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Letztes Update: 27.04.2021