«Kassensturz»: Bundesgericht hebt UBI-Entscheid auf

20.11.2020

Am 31. Januar 2020 hat die UBI mit fünf zu vier Stimmen eine Beschwerde gegen den im Konsumentenmagazin «Kassensturz» von Fernsehen SRF am 30. April 2019 ausgestrahlten Beitrag über die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes gutgeheissen (Entscheid b. 827).  Dagegen erhob die SRG erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses befand, dass keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots vorliegt, und hat die Beschwerde deshalb gutgeheissen und den UBI-Entscheid aufgehoben. Der Umstand, dass der Beitrag nicht in jeder Beziehung überzeugt, genügt gemäss der Begründung des Bundesgerichts nicht für ein aufsichtsrechtliches Eingreifen.

Urteil 2C_483/2020 des Bundesgerichts vom 28. Oktober 2020

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Letztes Update: 27.04.2021