Irreführende Bilder

21.06.2019

Ein Beitrag des konzessionierten Regionalfernsehveranstalters Tele Top in der Nachrichtensendung "Top News" über eine Kundgebung von Tierschutzaktivisten hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die Meinungsbildung des Publikums wurde insbesondere durch die fehlende Transparenz und unzutreffende Angaben hinsichtlich gezeigter Videoaufnahmen verfälscht. Zudem unterliess es die Redaktion, relevante Hintergrundinformationen zum im Beitrag thematisierten Tierschutzfall zu vermitteln. Die UBI hiess aus diesen Gründen die Beschwerde mit acht zu eins Stimmen gut. Sie beschloss zudem, das Massnahmenverfahren nach einer festgestellten Rechtsverletzung durchzuführen, obwohl die Redaktion zwei Tage nach Ausstrahlung des Beitrags in der Sendung eine Richtigstellung vornahm.

UBI-Entscheid b.802

Zurück zur Übersicht

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 27.04.2021