Gutgeheissene Beschwerde zu „Putin“-Video

11.07.2017

Die UBI hat eine Beschwerde gegen ein von SRF News auf ihrer Facebookseite ausgestrahltes Video gutgeheissen. Aufgrund von mehreren und erheblichen Mängeln wurde das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Wesentliche Fakten zu den im Video gezeigten Bildern fehlten. Der eingeblendete Text enthielt statt dessen sachlich nicht mit den Bildern zusammenhängende Aussagen. Es handelt sich um die erste schriftliche Entscheidbegründung, in welcher sich die UBI materiell zu einem beanstandeten Online-Inhalt äussert.

UBI-Entscheid b.747

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Letztes Update: 27.04.2021