Gesamteindruck entscheidend
15.02.2019
Fernsehen SRF strahlte am 1. Mai 2018 in der Nachrichtensendung "Tagesschau" einen Beitrag aus, in welchem über einen Stimmungswandel zum Rahmenabkommen Schweiz – Europäische Union berichtet wurde. Die UBI teilte weitgehend die Kritik der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Anmoderation. Diese enthielt eine unzutreffende Aussage zu einer Meinungsumfrage über die bilateralen Verträge und war nicht auf den folgenden Filmbericht abgestimmt. Bei der Beurteilung eines Beitrags im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Sachgerechtigkeitsgebot ist letztlich aber der Gesamteindruck entscheidend. Der die Fakten korrekt und transparent zusammenfassende Filmbericht relativierte die fehlerhafte Aussage in der Anmoderation, welche damit insgesamt einen Mangel in einem Nebenpunkt darstellt. Die freie Meinungsbildung durch das Publikum wurde nicht verunmöglicht. Die UBI wies die Popularbeschwerde mit sechs zu drei Stimmen ab.