Fehlende Beschwerdebefugnis

22.06.2016

22.06.2016: Auf eine Beschwerde gegen mehrere Sendungen von Radio Télévision Suisse RTS zu Energiefragen ist die UBI nicht eingetreten. Besondere Sachkenntnisse genügen nicht, um die Voraussetzungen für eine Betroffenenbeschwerde zu erfüllen.

UBI-Entscheid b.737 (auf Französisch)

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Letztes Update: 27.04.2021