“Fall Maudet”: Bundesgerichtsurteil zum “Rundschau”-Beitrag
15.09.2020
Mit Beschluss vom 7. Juni 2019 hiess die UBI eine Beschwerde gegen den im Politmagazin "Rundschau" von Fernsehen SRF am 3. Oktober 2018 ausgestrahlten Beitrag "Fall Maudet: Die Spur des Goldes" gut. Gegen den Entscheid der UBI erhob die SRG Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses ist nun aber wie zuvor die UBI zum Schluss gekommen, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Das Publikum habe sich zur Rolle des Genfer Staatsrats Pierre Maudet bezüglich der Goldimporte aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in die Schweiz keine eigene Meinung bilden können. Der Beitrag habe diesbezüglich einen einseitigen Eindruck vermittelt. Relevante Informationen zu den Verantwortlichkeiten beim Goldhandel in der Schweiz seien unerwähnt geblieben. Das Bundesgericht hat aus diesen Gründen die Beschwerde der SRG abgewiesen.