Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Werbespot
22.12.2020
Die Weigerung der SRG bzw. der Werbevermarkterin Ende 2011, eine Variante eines Spots des Vereins gegen Tierfabriken VgT auszustrahlen («Was das Schweizer Fernsehen totschweigt»), bildete Gegenstand eines längeren Verfahrens über alle nationalen Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das Bundesgericht entschied 2013, dass die SRG als betroffene Veranstalterin auch diese Variante des Spots in ihren Werbeblöcken ausstrahlen müsse, weil sie im Werbebereich grundrechtsgebunden ist und der strittige Spot nicht geltendem Recht widerspricht (BGE 139 I 306). Der EGMR ist in seinem heute veröffentlichten Urteil einstimmig zum Schluss gekommen, dass die in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistete Meinungsäusserungsfreiheit dadurch nicht verletzt wurde, weil der Eingriff nicht unverhältnismässig und «in einer demokratischen Gesellschaft notwendig» war.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Dezember 2020