Entscheide i.S. "Affäre Giroud"

12.01.2017

Die UBI hat eine Beschwerde gegen die "Temps Présent"-Reportage "Affaire Giroud, du vin en eaux troubles" von Fernsehen RTS gutgeheissen. Die Sendung wollte gemäss der Anmoderation am Beispiel der "Affaire Giroud" Systemmängel in der Aufsicht des Weinsektors aufzeigen. Doch die Reportage beschränkte sich nicht auf dieses Thema, sondern urteilte über den kritisierten Walliser Weinproduzenten und -händler moralisch, persönlich und beruflich in einseitig negativer Weise. Überdies blieben wichtige Fakten unerwähnt und die Sichtweise der kritisierten Person wurde nicht angemessen dargestellt. Mit fünf zu vier Stimmen stellte die UBI daher eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Die schriftliche Entscheidbegründung enthält die abweichende Meinung von vier Mitgliedern.

Die Beschwerde gegen zwei andere Sendungen von Fernsehen RTS, in denen der Walliser Weinproduzent und -händler ebenfalls Gegenstand bildete, hat die UBI dagegen abgewiesen.

UBI-Entscheid b.718 (auf Französisch)

 

 

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Letztes Update: 27.04.2021