Einseitiger Fernsehbeitrag zum «Fall Maudet»

08.08.2019

Im Rahmen des Politmagazins «Rundschau» strahlte Fernsehen SRF am 3. Oktober 2018 den Beitrag «Fall Maudet: Die Spur des Goldes» aus. Anlass bildete die umstrittene Reise des Genfer Regierungsrats Pierre Maudet nach Abu Dhabi. Die Redaktion stellte diese Reise in Zusammenhang mit der Vergabe eines Auftrags des Genfer Flughafens sowie mit den Goldimporten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die UBI kam in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass die dazu vermittelten Informationen insgesamt einseitig, tendenziös und unvollständig waren. Die Redaktion fokussierte auf Aspekte, welche die Reise und damit auch den Genfer Politiker in ein schlechtes Licht stellten. Relevante Gegenargumente als auch der Standpunkt von Pierre Maudet kamen nicht ausreichend zum Ausdruck. Die Formulierungen und die Bildsprache trugen zusätzlich zur Einseitigkeit der Berichterstattung bei. Das Publikum konnte sich deshalb keine eigene Meinung zum Beitrag im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die UBI hiess die Beschwerde mit fünf zu drei Stimmen gut.

UBI-Entscheid b.803

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Letztes Update: 27.04.2021