Eine Beschwerde gutgeheissen, acht Beschwerden abgewiesen

20.10.2021

Im Fall b.877 erhob die beschwerdeführende Person gegen neun Sendungen von SRF Beschwerde. Betroffen waren sechs Beiträge aus Sendungen von "Heute Morgen" (Radio SRF), zwei Beiträge des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" (Fernsehen SRF) und ein Beitrag der Sendung "Rendez-vous" (Radio SRF). In den beanstandeten Publikationen ging es um aktuelle aussen- und innenpolitische Themen. Gutgeheissen hat die UBI die Beschwerde gegen eine Nachrichtenmeldung von "Heute Morgen" vom 29. Juni 2020 zu einem möglichen Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz. Es ging dabei um ein gleichentags in der NZZ erschienenes Interview mit dem ehemaligen EU-Kommissar Günther Oettinger. Die Radiomeldung enthielt zwei unzutreffende Aussagen, welche die Zuhörenden in die Irre führten. Diese mussten annehmen, es handle sich um die Stellungnahme eines EU-Repräsentanten und nicht eines ehemaligen Kommissars. Der Beitrag hat daher das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Keine Verletzung von Programmbestimmungen nahm die UBI dagegen bei den acht übrigen Beschwerden an. Sie betonte dabei mehrfach, dass die UBI den vom Beschwerdeführer kritisierten Stil von Journalismus bei SRF nicht zu prüfen hat.

UBI-Entscheid b.877

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Letztes Update: 27.04.2021