Meinungsäusserungsfreiheit in SRF-Online-Foren

10.11.2023

In zwei Beschwerdeverfahren musste die UBI erstmalig beurteilen, ob Kommentare in Online-Foren von SRF unzulässigerweise nicht veröffentlicht worden waren. Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die UBI und die ihr vorgelagerten Ombudsstellen der SRG für entsprechende Streitfälle über die Handhabung der Kommentarspalten zuständig sind. Mit einer Ausnahme hiess die UBI alle Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren gut, weil dafür keine relevanten Gründe bestanden und der Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit des Beschwerdeführers deshalb unzulässig erfolgte. Abgewiesen hat sie dagegen dessen Beschwerde gegen eine mehrmonatige Sperre seines Kommentarkontos wegen wiederholten beleidigenden Äusserungen gegen die Community-Redaktion. Die Entscheidbegründung enthält im Anhang die abweichende Meinung von vier Mitgliedern, welche beantragt hatten, auf die Beschwerden nicht einzutreten.

UBI-Entscheid b.945/949

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Letztes Update: 27.04.2021