Bundesgerichtsentscheide

27.08.2019

Das Bundesgericht erachtet Beschwerden gegen zwei UBI-Entscheide als unzulässig. Die eine Beschwerde richtete sich gegen den UBI-Entscheid b. 812. Die UBI war auf eine Eingabe gegen mehrere Sendungen nicht eingetreten und hatte dem Beschwerdeführer Verfahrenskosten wegen mutwilliger Beschwerdeführung auferlegt. Der andere angefochtene Beschluss der UBI betraf eine Verfügung betreffend Zugang zu amtlichen Akten im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes.

Entscheid des Bundesgerichts 2C_658/2019 vom 29. Juli 2019

Entscheid des Bundesgerichts 1C_390/2019 vom 30. Juli 2019

 

 

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Letztes Update: 27.04.2021