Bundesgericht stützt UBI-Entscheid i.S. "Puls"
02.05.2013
02.05.2013: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den UBI-Entscheid hinsichtlich einer Sondersendung des Gesundheitsmagazins "Puls" des Schweizer Fernsehens über "Botox" abgewiesen. Wie die UBI kam es zum Schluss, dass die unterlassene Information über die mit der Produktion von "Botox" verbundenen Tierleiden die Meinungsbildung des Publikums erheblich beeinträchtigt hat.