Bundesgericht heisst Beschwerde gegen UBI-Entscheid i.S. TVO gut
19.01.2012
19.01.2012: Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den UBI-Entscheid b. 618 i.S. Sendung „Fokus" von Tele Ostschweiz (TVO) gutgeheissen. Diese verletze das Sachgerechtigkeitsgebot nicht, weil Ansichten und Kommentare der Diskussionsteilnehmer klar als solche erkennbar gewesen seien.