Bundesgericht heisst Beschwerde gegen UBI-Entscheid i.S. TVO gut

19.01.2012

19.01.2012: Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den UBI-Entscheid b. 618  i.S. Sendung „Fokus" von Tele Ostschweiz (TVO) gutgeheissen. Diese verletze das Sachgerechtigkeitsgebot nicht, weil Ansichten und Kommentare der Diskussionsteilnehmer klar als solche erkennbar gewesen seien.

Urteil 2C_139/2011 des Bundesgerichts vom 19. Dezember 2011

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Letztes Update: 27.04.2021