Bundesgericht bestätigt Nichteintretensentscheid der UBI

10.09.2013

10.09.2013: Das Bundesgericht bestätigt einen Entscheid der UBI, auf eine Beschwerde nicht einzutreten. Die Beanstandung an die Ombudsstelle war erst nach Ablauf der 20-tägigen Frist erfolgt. Ein zuvor eingereichtes Schreiben an den Fernsehsender mit dem Antrag auf Berichtigung stellte noch keine Beanstandung dar, welche an die Ombudsstelle hätte weitergeleitet werden müssen. Ausschlaggebend dafür war insbesondere auch, dass das beschwerdeführende Unternehmen von einem Rechtsanwalt vertreten wurde.

Urteil des Bundesgerichts 2C_402/2013 vom 20. August 2013

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Letztes Update: 27.04.2021