Beschwerden gegen zwei RTS-Beiträge über Pierre Maudet gutgeheissen

28.10.2021

Am 15. Dezember 2020 strahlte RTS in der Radiosendung «La Matinale» und in den Fernsehnachrichten «Le 12h45» jeweils einen kritischen Beitrag über die nächtlichen Besuche von Pierre Maudet in seinen früheren Büroräumlichkeiten aus. Der damalige Genfer Staatsrat rügte in den dagegen erhobenen Beschwerden eine tendenziöse und nicht transparente Vermittlung der Fakten sowie die nicht erfolgte Wiedergabe seiner Stellungnahme. Die UBI führt in ihrem Entscheid an, dass im Beitrag die Sichtweise von Pierre Maudet zu dessen nächtlichen Besuchen nicht korrekt und angemessen wiedergegeben wurde. Bei schweren Vorwürfen ist es zwingend notwendig, den Standpunkt des Angegriffenen mit seinen besten Argumenten zu erwähnen. Da dies nicht erfolgte, konnte sich das Publikum zu den beiden Beiträgen keine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die UBI hat die Beschwerden mit sieben zu eins («La Matinale) bzw. sechs zu zwei Stimmen («Le 12h45») gutgeheissen.

UBI-Entscheid b.883

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Letztes Update: 27.04.2021