Beschwerden gegen zwei Publikationen von RTS über ein Genfer Lokalradio gutgeheissen

04.07.2023

Am 31. Mai 2022 strahlte RTS im Rahmen der Sendung «La Matinale» einen Beitrag über die Arbeitsbedingungen bei einem Genfer Lokalradio aus. Am gleichen Tag veröffentlichte RTS Info einen Online-Artikel, der im Wesentlichen die Informationen aus dem Radiobeitrag beinhaltete. In den gegen die beiden Publikationen erhobenen Beschwerden wurde gerügt, dass das Genfer Lokalradio und die Direktorin im Beitrag heftig angegriffen worden seien und ihren Standpunkt nicht hätten äussern können. Bei ihrer Prüfung ist die UBI zum Schluss gekommen, dass es sich in der Mehrheit um gravierende Vorwürfe handelt. Die Redaktion hat dabei das Lokalradio bzw. die Direktorin nicht in genügender Weise mit den Vorwürfen konfrontiert. Deren Standpunkt ist in beiden Publikationen nicht angemessen und mit deren besten Argumenten zum Ausdruck gekommen. Die Zuhörer- und die Leserschaft konnten sich deshalb keine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen bilden. Journalistische Sorgfaltspflichten wie namentlich das Transparenz- und das Fairnessgebot wurden nicht eingehalten. Die UBI hat die Beschwerden mit fünf zu drei Stimmen gutgeheissen.

UBI-Entscheid b.941

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Letztes Update: 27.04.2021