Beschwerden gegen zwei Publikationen von RTS abgewiesen

13.09.2022

Radio Télévision Suisse RTS hat im Rahmen einer Radiosendung einen Beitrag über das Urteil eines kantonalen Gerichts ausgestrahlt, in welchem dieses die erstinstanzliche strafrechtliche Verurteilung eines Anwalts bestätigte. In einem Online-Artikel berichtete RTS ebenfalls über diesen Fall. Der betroffene Anwalt erhob Beschwerde gegen beide Publikationen. In ihrer Würdigung kam die UBI zum Schluss, dass die wesentlichen Fakten zum Urteil in beiden Publikationen erwähnt und korrekt sowie transparent vermittelt wurden. Es ging daraus auch hervor, dass das Urteil nicht rechtskräftig war und noch an das Bundesgericht weitergezogen werden konnte. Weder das Sachgerechtigkeitsgebot noch die Unschuldsvermutung wurden verletzt. Die UBI hat daher die Beschwerden gegen beide Publikationen einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.911

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Letztes Update: 27.04.2021