Beschwerden gegen RTS gutgeheissen, gegen SRF abgewiesen

30.03.2023

Zwei Publikationen von RTS über die Arbeitsbedingungen bei Radio Cité haben das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies stellte die UBI im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen fest. Als programmrechtskonform erachtete sie dagegen einen kritischen "Kassensturz"-Beitrag von Fernsehen SRF und die "Verkehrsinformationen" von Radio SRF.

Medienmitteilung

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Letztes Update: 27.04.2021